Die Kommune Jüterbog in Brandenburg (ca. 13000 Einwohner) hat laut der Märkischen Allgemeinen eine Art „Test-Bürgerhaushalt“ eingeführt. Die Bürgerinnen und Bürger haben bis zum 30.10.2009 die Möglichkeit Vorschläge einzureichen, wofür ein Betrag von 5000 Euro aus dem aktuellen Haushalt ausgegeben werden soll:
Es geht um 5000 Euro im aktuellen Haushalt – eine Art Testballon. Die Stadtverordneten hatten sich im vorigen Jahr fraktionsübergreifend darauf geeinigt, einen Posten zu schaffen, über den die Bürger direkt mitentscheiden sollen. Nun können die Jüterboger formlos Vorschläge einreichen, zu welchem Zweck die 5000 Euro ganz oder teilweise verwendet werden sollten.
Der Vorschlag sollte sehr genau formuliert und der Summe angepasst sein. Die Instandsetzung ganzer Straßenzüge lässt sich davon kaum bezahlen, aber etwa Verschönerungen oder Anschaffungen zum Allgemeinwohl. „Die Bürger haben es in der Hand, mit ihrem Engagement an der Gestaltung unserer Stadt mitwirken zu können“, sagt Bürgermeister Bernd Rüdiger.
Einsendeschluss für Vorschläge ist der 30. Oktober. Sie werden von der Verwaltung geprüft. Die Entscheidung, welche Ideen am Ende umgesetzt werden, fällt die Stadtverordnetenversammlung im November.
Einzureichen sind die „formlosen“ Vorschläge wohl per Post oder persönlich im Rathaus (Stadtverwaltung Jüterbog, Markt 21, 14913 Jüterbog). Zumindest sind keine weiteren Informationen als die Adresse der Stadtverwaltung angegeben. Auch auf den Internetseiten der Stadt Jüterbog gibt es keine weiteren Hinweise zum Bürgerhaushalt. Wir fragen nach und veröffentlichen Neuigkeiten an dieser Stelle.
Zum Artikel der Märkischen Allgemeinen >>>
In der Karte wird der Status von Jüterbog von „D“ (= Bürgerhaushalt in Diskussion) auf „E“ (= Bürgerhaushalt eingeführt) umgestellt. Der Bürgerhaushalt scheint hier zunächst ein Test ist zu sein, womöglich ist er aber der erste Schrit zu mehr Bürgerbeteiligung – „E“ also erstmal unter Vorbehalt. Schließlich ist auch noch unklar wie die Bürger vor Ort über ihre Beteiligungsmöglichkeiten informiert wurden und ob eine Rechenschaft vorgesehen ist.
„E“ = Einführung: Der Bürgerhaushalt wird zum 1. oder 2. mal durchgeführt. Die Öffentlichkeit wird nicht nur über den Haushalt Informiert (z.B. durch eine Broschüre), sondern auch konsultiert: Sie hat die Möglichkeit, Verwaltungsvorschläge zu bewerten und/oder eigene Vorschläge einzubringen, zu diskutieren und zu bewerten. Darüber hinaus ist eine Rückmeldung darüber vorgesehen (Rechenschaft), ob und wie die Bürgervorschläge berücksichtigt wurden.
[mehr]
Tags: JÜTERBOG